Editorial

Selbstverteidigung mit sogenannten Behelfswaffen

Was eine Waffe ist, weiß jeder. Aber was ist eine Behelfswaffe? Antwort: Bei Behelfswaffen handelt es sich um Alltagsgegenstände, die wir als Waffe verwenden können. Hierzu zählen aber für mich auch Waffen, die als solche nicht vom Laien erkannt werden, wie etwa ein Palmstick.

Oft sind es auch Gegenstände, die wir mitführen, um uns zu verteidigen, die aber im Alltag einen anderen Verwendungszweck haben. Dabei sollte man die Verwendung auch nachweisen können. Wenn ich einen Axtstil im Auto mitführe, der dort aus Versehen liegen blieb und ich nicht einmal einen Garten habe, dann sieht das später vor Gericht nicht sonderlich gut aus...

Manchmal sind es auch „Spezialversionen“ eines Alltagsgegenstandes, wie z. B. ein verstärkter Kugelschreiber – Tactical-Pen – oder ein besonders verstärkter Regenschirm, der beim Schlagen bzw. Stoßen nicht bricht, und dessen Knauf verstärkt ist, um bei einem Schlag mehr Wirkung zu erzielen.

Dürfen wir solche „Behelfswaffen“ mit uns herumführen?

Wie ist hier die rechtliche Lage? Erst einmal geht es um das Führen einer solchen „Waffe“. Wenn es sich um einen Alltagesgegenstand handelt, bei dem ich glaubhaft machen kann, dass ich ihn im Alltag auch wirklich benötige, ist die Führung unproblematisch. Ich kann beispielsweise mein Mobiltelefon legal mit mir herumtragen und es im Notfall zur Selbstverteidigung einsetzen.

Auch Palmstick und Tactical-Pen werden vom Gesetzgeber in Deutschland und Österreich nicht als Waffe im Sinne des Waffengesetzes angesehen, dürfen also in der Öffentlichkeit mitgeführt werden.
Lediglich bei öffentlichen Veranstaltungen, wie z.B. einem Konzert oder Fußballspiel, können geänderte Regeln angewendet werden. Auf solche Veranstaltungen würde ich einen solchen Gegenstand also nicht mitnehmen. Auch bei Sicherheitskontrollen am Flughafen muss man mit Schwierigkeiten rechnen.

Deshalb sind Alltagsgegenstände – wie ein Mini Zollstock oder Mobiltelefon – besser geeignet.
 

Darf man solche Gegenstände zur Selbstverteidigung verwenden?

In der Selbstverteidigung gilt, dass sie angemessen sein muss. Das heißt: Auf der einen Seite darf ich nicht, weil mir jemand mündlich einen Parkplatz streitig macht, gleich mit meinem Handy auf ihn einschlagen. Auf der anderen Seite ist es legal, wenn z.B. jemand mit einem Messer auf mich zu rennt und es eindeutig ist, dass er zustechen wird, jeden mir zur Verfügung stehenden Gegenstand – selbst eine Schusswaffe – einzusetzen, um den Gegner zu stoppen, da mein Leben bedroht ist. –Vor Gericht ist später natürlich alles eine Frage der Beweisführung!
 

Was können wir als Behelfswaffen verwenden?

Mini-Zollstock, größeres Schlüsselbund, Handy, Fahrradreparaturwerkzeug, größerer Stift etc.
 

Wie werden Behelfswaffen eingesetzt?

In unseren WingTsun-Schülergrad-Programmen lernt der Schüler gleich zu Beginn das Blitz-Programm. Blitz 1 bis 4 wurden anfangs aus den Waffenprogrammen entwickelt. Es ist also nicht schwer, statt nur der Hand eine Behelfswaffe einzusetzen.
 

Wann würde ich eine Behelfswaffe einsetzen?

Für geübte WingTsunler/innen dürften „normale“ Selbstverteidigungssituationen kein Problem sein. Sie haben Übung im Deeskalieren und in der waffenlosen Selbstverteidigung. Es gibt aber Situationen, die sich nicht so einfach bewältigen lassen:

  • Wenn der Gegner wesentlich größer bzw. stärker ist – wie ein 120-kg-Mann gegen eine 45-kg-Frau.
     
  • Wenn der Gegner bewaffnet ist, z.B. mit einem Messer.
     
  • Wenn wir uns mehrere Angreifer gegenüberstehen.

In allen diesen Situationen ist es ein Vorteil, wenn man noch einen Trumpf in der Tasche im Ärmel bzw. in der Tasche hat!
 

Das Wichtigste am Schluss

Auch und speziell für Behelfswaffen gilt: Der Einsatz muss trainiert werden. Es reicht einfach nicht aus, sich einen Tactical-Pen einzustecken und dann zu hoffen, dass einem im Falle eines Überfalls schon etwas einfallen wird. Speziell kleine Waffen, wie der Palmstick, benötigen besonderes Können.
 

In diesem Sinne viel Spaß beim Trainieren

Euer Oliver König