Sicherheit

Neues vom Berliner Strafgericht (1): Der Handyräuber

Das ist der Schrecken vieler Jugendlicher: Ein älterer, bulliger Typ fragt dich nach der Uhrzeit. Du holst dein nagelneues Handy aus der Tasche und er zieht plötzlich ein Messer…

Die WT-Welt öffnet die Tür zum Amtsgericht. Nach dem Motto „Lerne deinen Gegner kennen“ will sich diese Beitragsreihe mit Fällen auseinandersetzen, wie sie tagtäglich passieren und später vor Gericht verhandelt werden. Es geht um Täterpsychogramme, die Einschätzung von Gefahrensituationen und wie wir als WT-Lernende darauf reagieren.

Nachmittags im Park
In diesem Teil geht es um den Handyräuber Stefan L., dessen wohl vorerst letzter Überfall am 20. November 2008 in der 15. großen Strafkammer im Amtsgericht Berlin-Moabit verhandelt wurde. Zuvor hatte der Vorbestrafte bereits zwei ähnliche Überfälle begangen, für die er insgesamt zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Auch im dritten Fall bediente er sich einer Masche, wie sie Gang und Gäbe ist.
Der 21-jährige, kräftig gebaute, etwa mittelgroße Beschuldigte fragte am 23. Februar 2008 gegen 14 Uhr in einer Parkanlage in Berlin-Friedrichshain einen 13-jährigen Jungen nach der Uhrzeit. Dieser sah auf seinem nagelneuen Handy nach. Daraufhin zog Stefan L. ein 15 cm langes Küchenmesser und bedrohte den Schüler. Er raubte das etwa 300 Euro teure Mobilgerät. Die Richterin sah schon hierin einen Vorsatz, weil er vorsorglich mit einem Küchenmesser bewaffnet war und zugab, von vornherein auf der Suche nach einem Opfer gewesen zu sein.
„Ich habe mir gezielt Kinder und Jugendliche ausgesucht, weil die heutzutage meistens ein schickes Handy bei sich tragen“, so der Beschuldigte. „Schließlich ist von ihnen keine Gegenwehr zu erwarten. Sie setzen keinen Widerstand entgegen.“

Der Täter als „Opfer“
Seine Stimme war so leise, dass die Richterin ihn mehrmals aufforderte, verständlich zu reden. Sein zusammengesacktes Wesen wirkte wie jedes seiner Opfer, die in der Verhandlung beschrieben wurden: passiv, eingeschüchtert und introvertiert.

Das Verfahren drehte sich in der Hauptsache um die Person Stefan L., dessen Kindheit im Heim, Vorstrafenregister, die betreute Wohnsituation, die abgebrochene Schule und seine Abhängigkeit von Haschisch und Kokain. Letztere schien als Motiv des Hartz-IV-Empfängers, sich fremder Handys zu bemächtigen, um sie dann zu verkaufen. Für das Handy des oben genannten Schülers bekam er auf der Straße 70 Euro. Das reichte gerade für ein Gramm Kokain und ein paar Gramm Haschisch. Somit konnte er in seinem Freundeskreis „mithalten“.

In früheren Fällen setzte er die Kopfnuss ein oder stach auch schon einmal mit dem Messer zu. Seine Opfer waren zum Teil traumatisiert und in einem Fall gab es sogar Gegenwehr, die aber nicht konsequent genug war.
Für den ersten Raub bekam er ein Jahr und vier Monate auf Bewährung. Beim nächsten Überfall auf einen 15-Jährigen summierte sich die Haftzeit auf insgesamt zwei Jahre. Nun verurteilte ihn das Amtsgericht wegen schwerer räuberischer Erpressung zu insgesamt drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis. Das ist der Preis für drei gebrauchte Handys im Wert von insgesamt 210 Euro, die für den Angeklagten heraussprangen.

Fazit
Was können wir aus dem geschilderten Fall lernen? Es werden auch für Wertgegenstände, die nicht viel Geld einbringen, Haftstrafen in Kauf genommen. Zwar häufen sich statistisch gesehen derartige Straftaten nicht sonderlich, aber die Hemmschwelle sinkt. Der Täter hat sich darauf verlassen, dass er nicht mit Gegenwehr rechnen muss. Deswegen waren insbesondere Jüngere seine Opfer. Sie strahlten genau die Seite aus, die der Täter selbst gut kennt bzw. mit der er sich vor Gericht präsentiert hat: zurückhaltend, leise und wenig selbstbewusst. Demzufolge suchen Täter Opfer, weil sie selbst auch Opfer waren bzw. sie diese Seite von sich selbst kennen. Dadurch versetzen sie sich besser in ihr Gegenüber hinein.
Die effektivste Waffe gegen solche Täter ist es, im Vorfeld selbstbewusst und nicht als Opfer zu erscheinen. Das gelingt nicht immer, besonders, wenn man unaufmerksam ist oder auch einmal einen schlechten Tag hat.
Andererseits sollten Kinder und Jugendliche anderen gegenüber ihre iPods, Handys und anderen Wertsachen nicht zur Schau stellen bzw. misstrauisch werden, wenn Ältere sie in bestimmten Situationen bzw. an bestimmten Orten nach der Uhrzeit fragen; vor allem, wenn sie dabei irgendwie ein „komisches Gefühl“ haben.
Wenn jemand ein Messer zieht, um an Wertsachen zu kommen, dann ist es stets das Beste, das Weite zu suchen, Alarm zu schlagen bzw. notfalls die Gegenstände herauszugeben. Auch sollte man gelernt haben, sich die Person genau einzuprägen, damit sie später von der Polizei leicht identifiziert und festgenommen werden kann. Das kann man im WT-Unterricht üben: schnelle und ausführliche Personenbeschreibung.
Sollte es um mehr als nur um Wertgegenstände gehen, dann ist eine sehr konsequente BlitzDefence-Gegenwehr nötig (9. Schülergradprogramm). Dazu mehr in deiner WT-Schule!

Sifu Oliver C. Pfannenstiel