Sicherheit

Im Urlaub vor Gericht (Teil 2)

Nachdem wir uns im Teil 1 mit dem Europäischen Haftbefehl beschäftigt haben, geht es diesmal um „harmlose“ Angelegenheiten, die dich als Urlauber vor Gericht bringen können.

Nach Aussagen des Auswärtigen Amtes betreuen die Mitarbeiter der deutschen Konsulate pro Jahr weltweit 2500 bis 3000 inhaftierte Deutsche. Es ist anzunehmen, dass viele von ihnen wegen Drogenhandels, Betrug und anderer schwerer Vergehen sitzen. Es gibt aber unter ihnen auch Urlauber, die aus unserer Sicht wegen Bagatellen oder gar „unschuldig“ einsitzen. Darüber handelt dieser Artikel.

Teure Souvenirs

In meinem letzten Beitrag war die Rede von Reisenden, die in der Türkei ein antikes „Reiseandenken“ mit nach Hause nehmen wollten und von der türkischen Zollabfertigung auf direktem Wege im Gefängnis landeten. Ähnlich erging es am 26. März diesen Jahres einem finnischen Urlauber, der auf den Osterinseln (Chile) so dreist war, einer denkmalgeschützten 800 Jahre alten Moai-Steinfigur ein Ohr abzuschlagen. Der Souvenirjäger wurde unter Hausarrest gestellt und darf bis nach der Gerichtsverhandlung nicht das Land verlassen. Dem 26-Jährigen drohen sieben Jahre Gefängnis und eine Strafzahlung bis zu (umgerechnet) 14.000 Euro.

Er kann nur hoffen, so glimpflich davon zu kommen, wie ein Schweizer, der in Thailand ein Nationaldenkmal verunglimpfte. Nachdem er im März 2007 im angetrunkenen Zustand Bilder von König Bhumibol mit Farbe bespritzt hatte, verurteilte ihn ein Gericht wegen „Majestätsbeleidigung“ zu zehn Jahren Gefängnis. Schließlich schoben ihn die Behörden in sein Heimatland ab.

Es muss nicht immer um alte Steine oder um Königsbildchen gehen, die einen hinter Gitter bringen. Auch der Kauf von Plagiaten ist in manchen Urlaubsländern strafbar und wird zudem hierzulande geahndet, sobald größere Mengen ins Spiel kommen (kommerzielle Absicht). Gemeint sind gefälschte Handtaschen, Gürtel, T-Shirt, Uhren und Sonnenbrillen namhafter Markenhersteller. So kaufte eine dänische Urlauberin im Juni 2005 am Strand von Ventimiglia an der italienischen Riviera eine nachgemachte Luxussonnenbrille für schlappe zehn Euro. Die Sechzigjährige wurde von der Polizei kontrolliert und musste 10.000 Euro Strafe zahlen. Genau das sieht die neue italienische Strafordnung seit 2005 vor. Mit der Bestrafung der (oft unwissenden) Käufer will man die Verkäufer empfindlich treffen. Die Behörden zeigten sich nachgiebig und gingen mit dem Bußgeld auf ein Drittel herunter, sollte die Dänin die Summe innerhalb von zwei Monaten begleichen. Etwas weniger musste eine 17-jährige Realschülerin aus dem Raum Karlsruhe berappen, die letztes Jahr im Sommer mit ihrer Schulklasse in Florenz unterwegs war. Laut dem ARD-Magazin „Plusminus“ kaufte sie bei einem fliegenden Händler ein paar Luxusgürtel-Plagiate. Nach einer Polizeikontrolle und anschließendem stundenlangen Verhör musste die Lehrerin eine in Italienisch verfasste Erklärung unterschreiben, um ihre Schülerin wieder frei zu bekommen. Der Spaß kostete die Käuferin rund 1000,00 Euro.

Teure Bagatellverkehrsdelikte

Doch nicht nur Verhaltensweisen, die von einem gesunden Rechtsempfinden als illegal eingestuft werden, können einem im Urlaub das leben schwer machen. Damit gemeint ist beispielsweise die strengere Straßenverkehrsordnung im Urlaubsland.

Ebenfalls in Italien kann schon das Motorradfahren mit einem „falschen“ Helm, der nicht der Norm ECE 22 entspricht, dazu führen, dass das Zweirad für mehrere Monate einbehalten wird und ein saftiges Bußgeld droht. Gleiches gilt beim sportlichen Abheben des Vorderrades beim Beschleunigen.

Zudem werden Minderjährige, die einen Sozius auf ihrem Zweisitzer mitnehmen, auch zur Kasse gebeten. Denn sie dürfen in Italien nur alleine fahren. Mit allen diesen Maßnahmen will das Land die hohe Unfallstatistik senken. Wie in vielen anderen Ländern auch, wird Alkohol am Steuer und zu schnelles bzw. über eine rote Ampel fahren härter als in Deutschland bestraft. In Ländern wie manchen US-amerikanischen Bundesstaaten landet der Raser schnell im Gefängnis. Dafür wird man aber nur dort bestraft. Denn es existiert kein Rechtsabkommen zwischen Deutschland und den USA, was hierzulande Konsequenzen nach sich ziehen würde.

Teure sexuelle Ausrichtung

Nicht nur das Verkehrsverhalten auf der Straße wird in anderen Ländern anders gesehen. Auch die sexuelle Ausrichtung kann neben den üblichen Diskriminierungen zu großen Problemen führen. Manche Urlaubsländer drohen mit drakonischen Strafen gegen Homosexualität. So stehen auf „gleichgeschlechtliche Vergehen“ beispielsweise in Malaysia bis zu zwanzig Jahre Gefängnis und Stockschläge (auch, wenn das Gesetz dort kaum angewandt wird). Ähnliches gilt auch in 80 anderen Ländern. Darunter sind Indien, Ägypten, Kenia, Sierra Leone, Sambia, Tunesien oder Jamaika. In diesen Staaten sind die Strafen zwischen 10 Jahre und lebenslänglich angesetzt. Noch härter trifft es Homosexuelle, wenn sie in Ländern wie dem Iran, Jemen, Mauretanien, Saudi-Arabien, Sudan oder den vereinigten Arabischen Emiraten auffallen. Dort droht ihnen die Todesstrafe.

Aber auch heterosexuelle Beziehungen zwischen Unverheirateten können in bestimmten, insbesondere islamischen, Ländern sanktioniert werden; vor allem, wenn eine der beteiligten Personen einheimisch ist. Inwiefern es Touristen betrifft, darüber sind keine eindeutigen Zahlen zu finden.

Fazit

Am besten ist es, sich gut mit den Gepflogenheiten des Urlaubslandes vertraut zu machen und bestimmte Sitten zu respektieren. Im übertragenen Sinn sollten wir wie im WT nicht nur uns, sondern auch unser Gegenüber kennen lernen, um erfolgreich zu handeln. Somit ist ein vermiedener ein gewonnener Kampf. Will heißen: Souvenirjäger sollten sich „von ihrer eigenen Kraft befreien“ (1. WT-Kraftprinzip), wenn sie einen schönen alten Stein mit nach Hause nehmen möchten, die vermeintliche „Gucci“-Sonnenbrille für nur zehn Euro lockt oder sie es mit der Straßenverkehrsordnung im Urlaubsland „locker“ handhaben möchten. Sie sollten sich „von der Kraft des Gegners befreien“ (2. WT-Kraftprinzip), indem sie gar nicht erst in bestimmte Länder reisen, die ihre Sexualität bestraft. Auch richtet man die „Kraft des Gegners gegen ihn“ (3. WT-Kraftprinzip), indem man aufgrund überhöhter Strafgelder von beispielsweise 10.000 Euro (Plagiatgesetz in Italien) gar nicht erst im Urlaubsparadies bucht. Will insgesamt heißen: Im Urlaub WT machen!

Mehr folgt im dritten und letzten Teil dieser Beitragsreihe.

Der Autor ist kein Jurist und übernimmt keine rechtliche Gewähr.

Sifu Oliver C. Pfannenstiel, 4. TG